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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ComRep GmbH

Lizenzvereinbarung

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Warenzeichen

Copyright


Allgemeine Geschäftsbedingungen der ComRep GmbH

1.Auftragserteilung
1.1 Mit der Auftragserteilung an uns, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Käufer/Auftraggeber unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an.

2.Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Die von uns angegebenen Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders bestätigt. Nachbestellungen gelten als neue Aufträge.
2.2 Sollten bis zur Ausführung des Auftrags Lohn-, Material oder sonstige Kostenerhöhungen eintreten, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen.
2.3 Für alle Lieferungen und/oder Dienstleistungen sind unsere entsprechenden, jeweils gültigen Preislisten oder Gebührenordnungen verbindlich.
2.4 Die in unseren Auftragsbestätigungen, Rechnungen und sonstigem Schriftverkehr genannten Zahlungsziele sind für beide Seiten verbindlich.
2.5 Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten, wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dergleichen gehen zu Lasten des Käufers/Auftraggebers.
2.6 Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir nach unserer Wahl zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Forderung von Schadenersatz berechtigt.

3.Lieferung
3.1 Die Ware wird dem Käufer/Auftraggeber auf dessen Kosten und Gefahr geliefert. Der Käufer/Auftraggeber trägt die Kosten einer vom Verkäufer abzuschließenden Versicherung für jegliche Lieferung, sofern er nicht schriftlich versichert hat, daß seine eigene Versicherung die entsprechenden Risiken deckt. Der Käufer/Auftraggeber ist verpflichtet, in jedem Fall die Einsendung selbst mit einer ausreichenden Versicherung zu versehen.
Er haftet bei Unterlassung für alle daraus entstehenden Schäden.
3.2 Im Falle höherer Gewalt, nicht zu vertretender Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung und Verzögerung von Materiallieferung verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Abnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn wir in Verzug kommen und eine Nachfrist von 6 Wochen ungenutzt verstreichen lassen. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs sind ausgeschlossen.
3.3 Wir sind berechtigt Teillieferungen auszuführen, wobei jede Teillieferung rechtlich als selbständiger Vertrag gilt.

4.Mängelrügen
4.1 Mängelrügen sind vom Käufer/Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb 3 Tagen nach Wareneingang am Bestimmungsort schriftlich uns gegenüber zu erheben. Der Käufer/Auftraggeber hat ggf. den Eingang bei uns nachzuweisen.
4.2 Werden Mängelrügen von uns anerkannt, dann kann der Käufer/Auftraggeber nur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, dann stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher unserer Geschäftsverbindung herrührenden Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Schecks, unser Eigentum.

6. Warenrücknahme
6.1 Bei Warenrücknahme durch uns wird die Ware entsprechend ihrem Zustand gutgeschrieben.

7. Urheberschutz
7.1 Unsere Entwürfe, Muster, Modelle und insbesondere textlichen Gestaltungen sowie jegliche Art von geistigem Eigentum dürfen vom Käufer, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet werden. Jeder Verstoß hiergegen macht den Käufer schadenersatzpflichtig.

8. Software
8.1 Die von uns vertriebenen EDV-Programme sind unser geistiges Eigentum oder der von uns beauftragten Programmierer.
8.2 Der Kaufpreis ist eine einmal zu entrichtende Lizenzgebühr für genau eine Kopie des jeweiligen Programms. Die Lizenzgebühren für die von uns gelieferten Programme berechtigen den Endabnehmer, und nur diesen, genau eine bezahlte Kopie eines jeden Programms zu benutzen oder benützen zu lassen. Der Endabnehmer ist berechtigt, Kopien für Sicherungszwecke zu erstellen und aufzubewahren.
8.3 Für den Fall, in dem ihm nachgewiesen wird, dass er von Programmen vorsätzlich oder grob fahrlässig mehr als eine bezahlte Kopie verwendet hat, oder Dritten zur Verwendung überlassen hat, verpflichtet sich der Endabnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe der fünfzigfachen Lizenzgebühr an den Urheber des jeweiligen Programms zu zahlen. Diese Vertragsstrafe ist ebenfalls wirksam, wenn die bezahlte Kopie gegen Entgelt an Dritte weitergegeben oder veräußert wird. Mit welchen Hilfsmitteln und auf welchen oder für welche Medien Kopien erstellt oder transportiert werden, ist unerheblich.
Schadenersatzansprüche an den Endverbraucher werden durch die Anerkennung dieser Vereinbarung nicht berührt.
8.4 Die einzelnen Softwarepakete werden ‘wie besehen’ verkauft. Der Softwarehersteller übernimmt keinerlei Garantien für die Verwendungsfähigkeit der Software zu irgendeinem bestimmten Zweck; jede Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die durch die Verwendung dieses Programms entstehen könnten, ist ausgeschlossen.
Die Funktionalität des Programms wird nur gewährleistet, falls ein Computer mit einem aktuellen Microsoft Windows Betriebssystem verwendet wird. Wird ein anderes Betriebssystem benutzt, so haften wir nicht für dadurch auftretende Schäden. Ebenso ist eine Rückgabe des Softwarepakets ausgeschlossen, falls der Käufer nach Erhalt der Software feststellt, daß er nicht die notwendige Hardware besitzt.
8.5 Der Kunde kann Programme gegen erweiterte oder verbesserte Versionen seines Programms umtauschen = UPDATE Service. Die Höhe des Update-Preises wird vom Softwarehersteller jeweils festgelegt.

9. Übertragbarkeit
Nur der Käufer erwirbt die Lizenz für die Nutzung eines unserer EDV-Programme. Der Käufer ist berechtigt, diese Lizenz an eine andere Person abzutreten. Dabei verliert der Käufer selbst das Nutzungsrecht. Wird das Nutzungsrecht einer anderen Person übertragen, so
verpflichtet sich der Käufer, den Softwarehersteller davon zu unterrichten.

10. Datenspeicherung und Schutz
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass wir seine Daten gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes per EDV speichern.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht
11.1 Durch die widerspruchslose Entgegennahme dieses Formulars mit unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bestätigt der Käufer sein unwiderrufliches Einverständnis mit den nachstehenden Bestimmungen über Erfüllungsort und Gerichtsstand.
11.2 Erfüllungsort ist für beide Teile ausschließlich Landshut.
11.3 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Scheckklagen, ist für beide Teile ausschließlich Landshut.
11.4 Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht.

12. Wirksamkeit
Sollten einzelne dieser Bedingungen - gleich aus welchem Grund - nicht zur Anwendung kommen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

Lizenzvereinbarung

Mit der Installation erkenne ich diesen Lizenzvertrag an. Copyright © 1991-2010 Franz Simbürger, ComRep GmbH.

LIZENZVERTRAG
Dieser Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (als natürlicher oder als juristischer Person) und der ComRep GmbH für das erworbene Software Produkt. Die ComRep Software Produkte werden gemäß den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags lizenziert. Sie erklären sich damit einverstanden, durch die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages gebunden zu sein, indem Sie das Softwareprodukt benutzen. Falls Sie sich damit nicht einverstanden erklären, ist die ComRep GmbH nicht bereit, das Softwareprodukt an Sie zu lizenzieren. In diesem Falle sind Sie nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu verwenden.

Lizenzgewährung (für 30-Tage Testversion)
Sie sind berechtigt, eine Kopie des Softwareproduktes auf einem Computer zu installieren und 30 Tage zu verwenden. Eine Verlängerung der 30 Tage Testversion durch ComRep ist möglich.

Lizenzgewährung (für erworbene Versionen)
Sie sind berechtigt, eine Kopie des Softwareproduktes mit Kopierschutzstecker auf einem Computer zu verwenden.

Kopierschutz
Die Software ist mit einem Kopierschutz geschützt. Mit dem Kopierschutzstecker oder einer telefonischen Freigabe erhalten Sie die Lizenz für das Nutzungsrecht der Software genau auf einer Hardware. Im Falle des Erlöschens unserer Geschäftsaktivitäten beauftragt die ComRep GmbH Dritte für den Kopierschutz-Service, die Kosten dafür trägt der Kunde.

Übertragbarkeit
Nur der Käufer erwirbt die Lizenz für die Nutzung eines unserer EDV-Programme. Der Käufer ist berechtigt, diese Lizenz an eine andere Person abzutreten. Dabei verliert der Käufer selbst das Nutzungsrecht. Wird das Nutzungsrecht einer anderen Person übertragen, so verpflichtet sich der Käufer, den Softwarehersteller davon zu unterrichten.

Upgrades
Für alle ComRep Pakete kann ein Upgrade auf ein höheres ComRep Paket erfolgen.

Updates
Falls der Hersteller eine neue Version herausgibt, ist der Kunde berechtigt ein Update käuflich zu erwerben. Der Hersteller stellt ab Erscheinen der neuen Version jede Garantie und Service für ältere Versionen ein. In Ausnahmefällen können noch Serviceleistungen für ältere Versionen gegeben werden, sofern der Hersteller technisch dazu in der Lage ist. Alle Serviceleistungen für ältere Versionen, wie Kopierschutz-Service, technischer Support usw. sind immer kostenpflichtig.

Hotline
Für Fragen steht die ComRep Hotline zur Verfügung: Tel.: +49-(0)8709-927351

Copyright und Urheberrecht
Dieses Softwareprodukt ist ausschließliches Eigentum der ComRep GmbH und durch internationales Urheberrecht geschützt. Alle Rechte und geistigen Eigentumsrechte an den ComRep Softwareprodukten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotografien, Animationen, Video, Audio, Musik, Text, die in dem Softwareprodukt enthalten sind), den gedruckten Begleitmaterialien liegen bei der ComRep GmbH. Es ist dem Anwender nicht gestattet, Produktkennzeichnungen, Copyright-Hinweise oder andere Hinweise zu entfernen oder zu modifizieren. Es ist nicht gestattet, die Software dem Reverse Engineering, der Disassemblierung oder der Decompilierung zu unterziehen.

Garantie
Die Funktionalität des Programms wird nur gewährleistet, falls Sie:
1) Einen Computer mit Windows-Betriebssystem benutzen.
2) Im Erscheingungsjahr des ComRep Softwareproduktes, das zu dieser Zeit aktuelle Windows Betriebssystem benutzen.
Für Windows-Betriebssysteme, die nach dem Erscheinen des ComRep Softwareproduktes erscheinen, wird keine funktionale Garantie gegeben. Funktionale Verbesserungen werden in Form von Updates durchgeführt. Ein Anspruch auf Verbesserungen der gekauften Version außerhalb von Updates besteht nicht.

Haftung
Der Softwarehersteller übernimmt keinerlei Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die durch die Verwendung dieses Softwareprodukts entstehen könnten.

Allgemein
Nach der Installation erkennt der Kunde diesen Lizenzvertrag an.

Anwendbares Recht
Alle ComRep Software Produkte unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist D-84028 Landshut.


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ComRep ist ein eingetragenes Warenzeichen von Franz Simbürger.
Windows ist ein Warenzeichen der Microsoft Corp.
Andere Marken- oder Produktnamen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber.


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Kein Teil dieser Webseite darf ohne schriftlicher Genehmigung der ComRep GmbH in irgendeiner Form verwendet werden. Alle Rechte vorbehalten.

 

Bildnachweis
Baby: iStockphoto.com, Tari Faris
Heuschnupfenkind: iStockphoto.com

Änderungen und Irrtum vorbehalten.

Stand: 01/2010

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